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Führescheinklassen - Übersicht

» Kraftradführerschein

Klasse AM - Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bis 45 km/h

Alter: ab 15 Jahre
Voraussetzungen: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildungsumfang:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Klasse A1 - Zweirädrige Krafträder bis 125 cmm und bis 11 kW

Alter: ab 16 Jahre
Voraussetzungen: -
Eingeschlossene Klassen: M
Ausbildungsumfang:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Klasse A2 - Zweirädrige Krafträder bis 125 ccm und bis 35 kW

Alter: ab 18 Jahre
Voraussetzungen:

-

Eingeschlossene Klassen: M, A1
Ausbildungsumfang:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

bei Vorbesitz von A1:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde Dunkelheit

Klasse A

Alter: ab 24 Jahre
oder
ab 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Voraussetzungen: -
Eingeschlossene Klassen: M, A1, A2
Ausbildungsumfang:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

bei Vorbesitz von A2:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde Dunkelheit

» PKW-Führerschein

Klasse B / B17 - Kraftfahrzeug bis 3,5 t z.G., bis 8 Sitzplätze

Alter: ab 18 Jahre

oder

17 Jahre für B17
Voraussetzungen: -
Eingeschlossene Klassen: L, M, S
Ausbildungsumfang:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  •  2 Doppelstunden Zusatzstoff

Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Klasse BE - Kraftfahrzeug mit Anhänger über 0,75 t z.G.

Alter: ab 18 Jahre
Voraussetzungen: B
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildungsumfang:

Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit

» LKW-Führerschein

Klasse C1 - Kraftwagen über 3,5 t z.G., bis 8 Sitzplätze

Alter: ab 18 Jahre
Voraussetzungen: B
Eingeschlossene Klassen: B
Ausbildungsumfang:

Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Klasse C1E - Kraftwagen über 3,5 t z.G. bis 1,5 t z.G. mit Anhänger über 750 kg z.G. oder Klasse C1E - Zugfahrzeug der Klasse B bis zu 3,5 t z.G. mit Anhänger über 3,5 t z.G.

Alter: ab 18 Jahre
Voraussetzungen: B
Eingeschlossene Klassen: B, BE, D1 sofern die Klassen D1 vorhanden sind<
Ausbildungsumfang:

Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Klasse C - Kraftwagen über 3,5 t z.G., bis 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz)

Alter: ab 18 Jahre
Voraussetzungen: B
Eingeschlossene Klassen: B, C1
Ausbildungsumfang:
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff

Die Praktische Ausbildung ist abhängig von den bisher besessenen Führerscheinklassen sowie den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritten.

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Klasse CE - Lastzüge und Sattelzüge – Kaftwagen über 3,5t z.G. und Anhänger über 750 kg z.G.

Alter: ab 18 Jahre
Voraussetzungen: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, D1E, sofern die Klassen D1 bzw. D vorhanden sind

Ausbildungsumfang:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Die Praktische Ausbildung ist abhängig von den bisher besessenen Führerscheinklassen sowie den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritten.

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

» Traktorführerschein

Klasse L - Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Alter: ab 16 Jahre
Voraussetzungen: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildungsumfang:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • keine praktische Ausbildung erforderlich

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Alter: ab 16 Jahre bis 40 km/h ab 18 Jahre über 40 bis 60 km/h
Voraussetzungen: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildungsumfang:
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff

Die Praktische Ausbildung ist abhängig von den bisher besessenen Führerscheinklassen sowie den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritten.

NEWS UND TERMINE

Fahrschulkurs für LKW/Bus und Traktor

02.09.2024 von 8:00–12:15 Uhr
oder 17:00–20:15 Uhr
13.01.2025 von 8:00–12:15 Uhr
oder 17:00–20:15 Uhr
03.03.2025 von 8:00–12:15 Uhr
oder 17:00–20:15 Uhr

Gabelstaplerlehrgang-Flurförderfahrzeugschein
Landkranschein

23.09.–27.09.2024 von 8:00–16:00 Uhr
21.10.–25.10.2024 von 8:00–16:00 Uhr
11.12.–15.12.2024 von 8:00–16:00 Uhr
06.01.–10.01.2025 von 8:00–16:00 Uhr
03.02.–07.02.2025 von 8:00–16:00 Uhr
17.03.–21.03.2025 von 8:00–16:00 Uhr
07.04.–11.04.2025 von 8:00–16:00 Uhr


Wochenschulung für Berufskraftfahrerweiterbildung

23.09.–27.09.2024 von 8:00–16:00 Uhr
21.10.–25.10.2024 von 8:00–16:00 Uhr
11.12.–15.12.2024 von 8:00–16:00 Uhr
06.01.–10.01.2025 von 8:00–16:00 Uhr
03.02.–07.02.2025 von 8:00–16:00 Uhr
17.03.–21.03.2025 von 8:00–16:00 Uhr
07.04.–11.04.2025 von 8:00–16:00 Uhr

Wochenendkurs für Berufskraftfahrerweiterbildung
35h 5 Module (Weitere Termine können eingerichtet werden)

07.09.2024–Modul 1
26.10.2024–Modul 2
02.11.2024–Modul 3
23.11.2024–Modul 4
14.12.2024–Modul 5
25.01.2025–Modul 1
08.02.2025–Modul 2
08.03.2025–Modul 3
12.04.2025–Modul 4
17.05.2025–Modul 5

beschleunigte Grundqualifikation / Grundqualifikation

02.09.- 02.10.2024 von 8:00-16:00 Uhr
06.01.- 31.01.2025 von 8:00-16:00 Uhr
03.02.- 07.03.2025 von 8:00-16:00 Uhr
17.03.- 17.04.2025 von 8:00–16:00 Uhr
 

Winterferienkurs für Kl.B / Zweiradklasse 2025

(Lehrgang ist ausgebucht)

Osterferienkurs Kl.B / Zweiradklassen 2025

(Lehrgang ist ausgebucht)

Sommerferienkurs I Kl.B / Zweiradklassen 2025

(Lehrgang ist ausgebucht)

Sommerferienkurs II Kl.B / Zweiradklassen 2025

(Lehrgang ist ausgebucht)

Herbstferienkurs KL:B / Zweiradklassen 2025

(Lehrgang ist ausgebucht)