Führescheinklassen - Übersicht
» Kraftradführerschein
Klasse AM - Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bis 45 km/h
Alter: | ab 15 Jahre |
Voraussetzungen: | - |
Eingeschlossene Klassen: | - |
Ausbildungsumfang: |
Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. |
Klasse A1 - Zweirädrige Krafträder bis 125 cmm und bis 11 kW
Alter: | ab 16 Jahre |
Voraussetzungen: | - |
Eingeschlossene Klassen: | M |
Ausbildungsumfang: |
Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
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Klasse A2 - Zweirädrige Krafträder bis 125 ccm und bis 35 kW
Alter: | ab 18 Jahre |
Voraussetzungen: |
- |
Eingeschlossene Klassen: | M, A1 |
Ausbildungsumfang: |
Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
bei Vorbesitz von A1:
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Klasse A
Alter: | ab 24 Jahre oder ab 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 |
Voraussetzungen: | - |
Eingeschlossene Klassen: | M, A1, A2 |
Ausbildungsumfang: |
Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
bei Vorbesitz von A2:
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» PKW-Führerschein
Klasse B / B17 - Kraftfahrzeug bis 3,5 t z.G., bis 8 Sitzplätze
Alter: | ab 18 Jahre
oder 17 Jahre für B17 |
Voraussetzungen: | - |
Eingeschlossene Klassen: | L, M, S |
Ausbildungsumfang: |
Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
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Klasse BE - Kraftfahrzeug mit Anhänger über 0,75 t z.G.
Alter: | ab 18 Jahre |
Voraussetzungen: | B |
Eingeschlossene Klassen: | - |
Ausbildungsumfang: |
Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
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» LKW-Führerschein
Klasse C1 - Kraftwagen über 3,5 t z.G., bis 8 Sitzplätze
Alter: | ab 18 Jahre |
Voraussetzungen: | B |
Eingeschlossene Klassen: | B |
Ausbildungsumfang: |
Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
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Klasse C1E - Kraftwagen über 3,5 t z.G. bis 1,5 t z.G. mit Anhänger über 750 kg z.G. oder Klasse C1E - Zugfahrzeug der Klasse B bis zu 3,5 t z.G. mit Anhänger über 3,5 t z.G.
Alter: | ab 18 Jahre |
Voraussetzungen: | B |
Eingeschlossene Klassen: | B, BE, D1 sofern die Klassen D1 vorhanden sind< |
Ausbildungsumfang: |
Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
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Klasse C - Kraftwagen über 3,5 t z.G., bis 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz)
Alter: | ab 18 Jahre |
Voraussetzungen: | B |
Eingeschlossene Klassen: | B, C1 |
Ausbildungsumfang: |
Die Praktische Ausbildung ist abhängig von den bisher besessenen Führerscheinklassen sowie den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritten.
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Klasse CE - Lastzüge und Sattelzüge – Kaftwagen über 3,5t z.G. und Anhänger über 750 kg z.G.
Alter: | ab 18 Jahre |
Voraussetzungen: | C |
Eingeschlossene Klassen: | C1E, BE, T, D1E, sofern die Klassen D1 bzw. D vorhanden sind |
Ausbildungsumfang: |
Die Praktische Ausbildung ist abhängig von den bisher besessenen Führerscheinklassen sowie den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritten.
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» Traktorführerschein
Klasse L - Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Alter: | ab 16 Jahre |
Voraussetzungen: | - |
Eingeschlossene Klassen: | - |
Ausbildungsumfang: |
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Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Alter: | ab 16 Jahre bis 40 km/h ab 18 Jahre über 40 bis 60 km/h |
Voraussetzungen: | - |
Eingeschlossene Klassen: | AM, L |
Ausbildungsumfang: |
Die Praktische Ausbildung ist abhängig von den bisher besessenen Führerscheinklassen sowie den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritten. |