Mit uns zum Traktorführerschein
Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Alter: | ab 16 Jahre |
Voraussetzungen: | - |
Eingeschlossene Klassen: | - |
Ausbildungsumfang: |
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Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Alter: | ab 16 Jahre bis 40 km/h ab 18 Jahre über 40 bis 60 km/h |
Voraussetzungen: | - |
Eingeschlossene Klassen: | AM, L |
Ausbildungsumfang: |
Die Praktische Ausbildung ist abhängig von den bisher besessenen Führerscheinklassen sowie den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritten. |